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Lebensversicherung

Absicherung im Alter und im Todesfall für Hinterbliebene



Private Altersvorsorge und finanzielle Absicherung für Hinterbliebene im Todesfall



Eine Kapital-Lebensversicherung, die langfristig gesehen eine einmalige Auszahlung der vereinbarten Versicherungsleistung nach üblicherweise mehreren Jahrzehnten garantiert, kann auch eine dauerhafte Zahlung einer Rente vorsehen. Hier spricht man von der sogenannten Garantierente.


In jedem Fall stellt eine solche private Rentenversicherungsmöglichkeit eine weitere mögliche Alternative zur Altersvorsorge dar.

Grundsätzlich dient eine Lebensversicherung zur Absicherung im Alter, bei Berufsunfähigkeit, bei Pflegbedürftigkeit oder zum Schutz der Hinterbliebenen durch Tod des Versicherungsnehmers.

Eine Überschussbeteiligung ist aus derlei Versicherungen grundsätzlich garantiert, denn die Überschüsse stammen aus den Erträgen der Kapitalanlagen. Der Großteil der Beteiligungen fließen an die Kunden des Versicherers.
Die Höhe der Überschussbeteiligung wird in der Regel nicht garantiert, da diese von der Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt und von der Entwicklung der Lebenserwartung abhängig gemacht wird.

Der Versicherungsnehmer sollte stets für sich erwägen, welche private Vorsorge er trifft, um die sogenannte Versorgungslücke im Alter schließen zu können.


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